Während der ersten beiden Studienjahre gibt es keine Vergütung. Anträge auf Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAfÖG) können jedoch beim zuständigen Landratsamt gestellt werden. Ferner kann das einkommensunabhängige Aufstiegs-BaföG (AFBG) gewährt werden.
Dieses beträgt bis zu 930 € pro Monat und muss nicht mehr zurückgezahlt werden! Die Zahlungen werden nach bestandener Prüfung mit einer sogenannten „Meisterprämie“ von etwa 3.000€ abgeschlossen.
Während des Berufspraktikums erhalten Sie eine Vergütung von der Praktikumsstelle (gem. TVÖD monatlich ca. 1.600 €).
Die Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik in Kaufbeuren erhebt keineSchulgebühren. Pro Ausbildungsjahr bezahlen Studierende Aktions- und Materialgeld in Höhe von ca. 120 €.
Weitere Informationen zu Verdienstmöglichkeiten als Staatlich anerkannte/r Erzieher:in finden Sie unter Berufsbild Erzieher:In.